Mag.(FH) Josef Sporer

Rahmenbedingungen

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Damit Psychotherapie gelingen kann, braucht es Klarheit – auch über Ablauf, Honorar und organisatorische Fragen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Psychotherapeut im Gespräch mit Mutter und Kind in Praxis
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Allgemeines

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren zur Behandlung psychischer, psychosozialer und psychosomatisch bedingter Leidenszustände oder Verhaltensstörungen. Sie steht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren wie medizinischer oder klinisch-psychologischer Behandlung und ist durch das österreichische Psychotherapiegesetz geregelt.

Im Mittelpunkt steht das Gespräch – ein vertrauensvoller, professionell begleiteter Austausch zwischen Psychotherapeut:in und Klient:in. Die aktive und engagierte Mitarbeit der Klientin bzw. des Klienten ist ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg einer Psychotherapie.

In Phasen intensiver Auseinandersetzung mit inneren Themen kann es auch zu emotionalen Belastungen kommen. Das ist Teil des therapeutischen Prozesses. Auch widersprüchliche Gefühle gegenüber der Therapeutin dürfen und sollen besprochen werden. Eine Psychotherapie kann keine Heilung garantieren, jedoch professionelle Unterstützung auf dem aktuellen Stand des Fachwissens bieten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Tiroler Psychotherapieverbands: www.psychotherapie-tirol.at

Freie Therapeut:innenwahl

Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient:in und Therapeut:in ist entscheidend für den Therapieerfolg. Sie haben selbstverständlich jederzeit die freie Wahl Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihres Psychotherapeuten.

Freiwilligkeit

Psychotherapie basiert auf freiwilliger Entscheidung und Zusammenarbeit. Sie können die Therapie jederzeit beenden – idealerweise nach einem gemeinsamen Abschlussgespräch.

Verschwiegenheit

Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes. Alle Inhalte der Therapie sind streng vertraulich. Eine Aufhebung der Schweigepflicht ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen möglich.

Qualität und Professionalität

Ich arbeite nach dem aktuellen Stand der Forschung und lege großen Wert auf eine kontinuierliche Fortbildung und Supervision. Die psychotherapeutische Beziehung basiert auf gegenseitigem Respekt, Offenheit und einem geschützten Rahmen.

Häufigkeit und Dauer

Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich oder 14-tägig statt.
Eine Einheit dauert 50 Minuten.

Die Gesamtdauer einer Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich. Sie hängt von Ihrem Anliegen, Ihrer Zielsetzung und der Tiefe der Problematik ab. Kurzzeittherapien von einigen Wochen bis zu längeren Begleitungen über mehrere Monate oder Jahre sind möglich.

Honorar & Kostenübernahme

Das Honorar orientiert sich an den branchenüblichen Richtwerten und wird individuell vereinbart. In bestimmten Fällen ist eine Teilrefundierung durch Ihre Krankenkasse oder eine Behandlung im Rahmen des Tiroler Modells möglich. Informationen hierzu finde Sie unter:

www.psychotherapie-tirol.at

Ein Sozialtarif ist auf Anfrage in begründeten Fällen möglich.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Monatsende oder nach individueller Vereinbarung. Die Bezahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Erstgespräch

Zu Beginn jeder Psychotherapie steht ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und gemeinsam folgende Themen besprechen:

  • Anliegen und Zielsetzung
  • Ablauf und mögliche Methoden
  • Rahmenbedingungen (Häufigkeit, Honorar, Schweigepflicht etc.)

Das Erstgespräch dient der Orientierung und bietet Raum für Fragen und eine erste Einschätzung, ob die therapeutische Zusammenarbeit für Sie stimmig ist.

Terminvereinbarungen und Absagen

Termin-vereinbarungen und Absagen

Therapietermine werden individuell vereinbart und sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um rechtzeitige Absage – mindestens 24 Stunden vor dem Termin.

Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt, da der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Verspätungen

Bei verspätetem Eintreffen kann die Sitzung aus organisatorischen Gründen nicht verlängert werden. Die volle Sitzungsdauer wird verrechnet.

Abschluss der Therapie

Zu Beginn der Therapie formulieren wir gemeinsam Ihre Ziele. Diese werden im Verlauf regelmäßig reflektiert und angepasst. Der Abschluss der Therapie erfolgt in einem gemeinsamen Gespräch, in dem wir den Verlauf, erreichte Veränderungen und mögliche weitere Schritte besprechen.

Fragen zu Rahmenbedingungen?

Fragen zu Rahmen-bedingungen?

Wenn Sie weitere Fragen zu den Rahmenbedingungen haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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